Gemeinderatswahl 28. Juni 2020

Termin: Sonntag, 28. Juni 2020

Es wird erneut eine amtliche Wahlinformation an alle wahlberechtigten Personen versendet.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen, bekommt jeder Stimmberechtigte nochmals eine Wahlinformation, selbst wenn dieser schon bei der vorgezogenen Wahl bzw. mittels Wahlkarte seine Stimme abgegeben hat.
Wenn sie bereits gewählt haben oder eine Wahlkarte beantragt haben, dann betrachten Sie die Wahlinformation bitte als gegenstandslos.
Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist am 28.06.2020 nur dann zulässig, wenn man von seinem Stimmrecht weder am Tag der vorgezogenen Wahl noch mittels Briefwahl (=Wahlkarte), Gebrauch gemacht hat!

ALLE BEREITS ABGEGEBENEN STIMMEN BEHALTEN IHRE GÜLTIGKEIT!

Sie haben die Möglichkeit Ihr Wahlrecht wie folgt auszuüben:

Folgende Regeln sind für die Stimmabgabe am 28. Juni 2020 in den Wahllokalen einzuhalten:


 
Liebe St. Stefanerinnen und St. Stefaner!
Ich bitte Sie trotz der außergewöhnlichen Situation, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen!
Es ist für uns alle wichtig, dass wir die Wahl positiv abschließen, um künftig geordnet weiterarbeiten zu können!