Amtliche Mitteilung - Mai 2020


Liebe St. Stefanerinnen und St. Stefaner!

Die Corona-Krise hat unser Leben innerhalb kürzester Zeit verändert.
Wer hätte gedacht, dass zum Beispiel die Schulen geschlossen sind und das soziale Leben auf ein Minimum reduziert wird?

Die Bundesregierung hat schnell und konsequent gehandelt. Wir als Gemeinde haben dabei auch über die Gemeindezeitung, die Homepage und die Daheim-App die Bevölkerung informiert (Lebensmittelversorgung, Zustelldienste usw.).
Zusätzlich wurde die Gemeinde-Hotline 03116 8303-25 eingerichtet. Es ist normal, dass es in dieser bisher noch nie aufgetretenen Krisensituation nicht immer gelungen ist, alle Bedürfnisse sofort zu befriedigen.
Aber wir alle haben die Krise gut gemeistert. Mit Stand 8. Mai liegt in unserer Gemeinde, nach Auskunft der Bezirksverwaltungsbehörde, aktuell nur ein Absonderungsbescheid vor. Insgesamt wurden seit Beginn der Coronakrise 22 Bescheide ausgestellt. In St. Stefan im Rosental gab es in Summe drei Erkrankte, welche bereits genesen sind, somit gibt es derzeit keinen bestätigten Covid-19-Fall.

Inzwischen gibt es auch eine Lösung im Sinne der Eltern mit Unterstützung des Landes Steiermark für die Aussetzung und Refundierung der Kindergartenbeiträge bis 17. Mai.

Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Leistungen unserer Systemerhalter. Im Gesundheits- und Pflegebereich, bei den Ärzten, in der Versorgung, Zustellung, Entsorgung, im Transportwesen, bei der Polizei, aber auch in der Produktion und Verarbeitung wurde und wird Enormes geleistet.

Danke auch allen, die in der Nachbarschaftshilfe und ehrenamtlich mitgeholfen haben.

Seit 1. Mai gibt es keine Ausgangsbeschränkung mehr. Allerdings gibt es weiterhin in vielen Bereichen strenge Auflagen. Bitte beachten Sie diese weiter.

Abstand zu halten und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in allen Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist weiterhin Pflicht. Es gibt jetzt mehr Eigenverantwortung und weniger Vorschriften. Nur so kann eine zweite Welle der Infektionen verhindert werden.

Für die Wirtschaft, die Arbeitsplätze aber auch für die Gemeinde bedeutet die „Corona-Krise“ einen gewaltigen Schaden. Mit hohem finanziellem Aufwand unterstützen Bund und Land bestmöglich unsere Unternehmer, aber auch die betroffenen Arbeitnehmer. Auf Grund der vielen Anträge, der Komplexität und Richtlinien der verschiedenen Maßnahmen geht es leider nicht immer schnell genug. Die Wirtschaftskammer, das AMS, die Banken und die Förderstellen geben sicher ihr Bestes.

Es ist in der Vergangenheit vieles in unserem Land gelungen. Genauso, wie wir es gemeinsam geschafft haben, die Zahl der Neuinfektionen zu senken wird es auch gelingen unsere Wirtschaft in Schwung zu bringen. Damit werden wir die Arbeitsplätze wieder sichern.

Gemeinsam schaffen wir es und bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgermeister Johann Kaufmann

Liebe Pfarrbevölkerung!

Mit dem Aufblühen der Schöpfung Gottes ist gerade im Jahr 2020 die Hoffnung auf neues Leben verbunden. Die Hauskirche hat in der Osterzeit für uns alle eine neue Bedeutung bekommen. So haben wir über die Medien in den Familien Gottesdienste gefeiert. Nun ist es in unserer Pfarrkirche wieder möglich gemeinsam Heilige Messen, Andachten und Wortgottesdienste zu feiern, allerdings mit Einschränkungen, die von der Bundesregierung vorgegeben sind. Das Betreten des Kirchenraumes ist nur mit einem Mund-Nasen-Schutz (Maske, Schal, Tuch) möglich (außer Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr).

Nach derzeitiger Verordnung dürfen in unsere Pfarrkirche 40 Personen innerhalb und 10 Personen im Kirchhof mit jeweils zwei Metern Abstand am Gottesdienst teilnehmen. Große Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten im Kirchhof sind zu vermeiden. Beim Eingang muss jede Person sich die Hände desinfizieren. Das Weihwasserbecken bleibt weiterhin leer. Das Körbchen für die Kollekte wird nicht durch die Reihen gereicht, sondern im Ausgangsbereich aufgestellt. Der Friedensgruß ist mit gegenseitigem Zunicken möglich. Es ist zurzeit NUR die Handkommunion erlaubt.

Auch diese muss mit Mundschutz empfangen werden. Die Worte: „Der Leib Christi“ und „Amen“ entfallen. Zwischen Kommunionspender und Empfängern ist der größtmögliche Abstand einzuhalten. Mit der heiligen Kommunion in den Händen tritt der Gläubige zwei Schritte zur Seite um in Ruhe und in Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der Mundmaske möglich ist. Kinder werden ohne Berührung gesegnet.

Messintentionen können wieder im Pfarramt zu den Öffnungszeiten entgegengenommen werden. Ebenso ist eine Aussprache oder die Sprechstunde mit mir oder dem Pastoralassistenten unter den vorgegebenen Hygienemaßnamen möglich.

Taufen und Hochzeiten dürfen zurzeit nur mit zehn Personen gefeiert werden, Begräbnisse mit 30 Personen.

Der Monat Mai ist in der katholischen Kirche besonders Maria, der Mutter Jesu gewidmet. Sie ist eine Hoffnungsträgerin, der wir alle unsere Anliegen anvertrauen können. Nicht umsonst gilt sie als eine Frau und Mutter, die in schwierigen Zeiten immer als Fürsprecherin angerufen wurde.

In einem Gebet aus dem 16. Jahrhundert heißt es: „Gedenke, o gütigste Jungfrau Maria, es ist noch nie gehört worden, dass jemand, der zu dir seine Zuflucht nahm, deinen Beistand anrief und um deine Fürbitte flehte, von dir verlassen worden ist. Von diesem Vertrauen beseelt, nehme ich meine Zuflucht zu dir, o Jungfrau der Jungfrauen, meine Mutter, zu dir komme ich, vor dir stehe ich als ein sündiger Mensch. O Mutter des ewigen Wortes, verschmähe nicht meine Worte, sondern höre sie gnädig an und erhöre mich! Amen.“

Ich rufe sie wieder auf gerade im Monat Mai „Hauskirche zu leben“, in der Familie den Rosenkranz zu beten, zu den vorgegebenen Zeiten den „Engel des Herrn“ oder Mariengebete, die uns schon seit Kindestagen in Erinnerung sind, zu sprechen. Bleiben wir an Wegkreuzen oder bei Kapellen stehen um das „AVE MARIA“ zu beten und Marienlieder in Maiandachten zu singen.

Fliehen wir unter den Schutzmantel der MUTTER GOTTES und leben so in dieser Zeit ohne Angst, weil Maria uns jederzeit aus allen Gefahren errettet. Gehen wir zugleich in Sorgfalt mit unseren Nächsten um.

Die Vertiefung des Glaubens in dieser Zeit soll uns Schutz und Hilfe für unser ganzes Leben sein.

Gott segne sie alle auf die Fürsprache Mariens.

Pfarrer Christian Grabner


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Parteienverkehr im Gemeindeamt
Das Gemeindeamt hat ab Montag, 18. Mai 2020 wieder geöffnet. Die Vorschriften in Bezug auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die Einhaltung des Mindestabstands von
einem Meter sowie die Befolgung der Hygienevorschriften sind zu beachten.
Vorerst ist Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Bürgermeistersprechstunde
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitte einen Termin vereinbaren. Dieser kann auch außerhalb der bisherigen Sprechstundenzeiten festgelegt werden.

Anlieferungen im ASZ
Nachdem das ASZ in den letzten zwei Wochen nach Terminvereinbarung geöffnet war, ist es nunmehr wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Diese Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan der Fa. Saubermacher, welcher auf der Homepage der Gemeinde oder der Daheim-App verfügbar ist. Für größere Anlieferungen ist die Vereinbarung eines Termins erforderlich, welche unter der Nummer 0664 88 52 49 14 vergeben werden.
Es gilt Handschuh- und Maskenpflicht! Bitte bringen Sie eine eigene Maske und Handschuhe mit. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zwingend Folge zu leisten! Ein Mindestabstand von 2 Metern ist zu anderen Personen einzuhalten! Auch unser Betriebspersonal muss Abstand halten. Deshalb können sie Ihnen derzeit beim Ausladen nicht behilflich sein!

Freibad
Voraussichtlich wird das Freibad ab dem Pfingstwochenende geöffnet werden. Sobald die genauen Auflagen und Richtlinien vorliegen, werden wir diese umgehend veröffentlichen.

Musikschule
Der Unterricht (Präsenzunterricht) an den Steirischen öffentlich-kommunalen Musikschulen wird nun in 3 Phasen (ab 4. Mai bis 3. Juni) wieder hochgefahren:
Alle Musikschüler bzw. Erziehungsberechtigen wurden diesbezüglich ausführlich informiert.

Hauszustellung
Die Zustellung von Lebensmitteleinkäufen und die Abholung von Medikamenten bei der Apotheke werden auch weiterhin als Serviceleistungen der Gemeinde angeboten.
Bestellungen sind unter der Gemeindehotline 03116/8303-25 möglich.

Kurzparkzonen
Ab 18. Mai 2020 sind die Kurzparkzonen in St. Stefan im Rosental wieder aufrecht.

Veranstaltungsverbot
Seit 1. Mai 2020 sind Veranstaltungen bis zu 10 Personen erlaubt. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen im privaten Wohnbereich, Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken sowie Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr 98/1953. Für Begräbnisse ist eine Teilnehmeranzahl von 30 Personen zulässig. In geschlossenen Räumen ist zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Außerdem muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden und pro Person eine Fläche von 10 m² zur Verfügung stehen.

Kinderspielplätze
Die öffentlichen Kinderspielplätze dürfen ab sofort wieder benützt werden.