Alle Grundbesitzer von Grundstücken in St. Stefan im Rosental haben die Möglichkeit, ihr anteiliges Jagdpachtentgelt gemäß den Bestimmungen abzuholen. Der Auszahlungszeitraum erstreckt sich über sechs Wochen - Zeitraum 2025: 21. Juli - 1. September. Die Abholung erfolgt im Marktgemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten. Der genaue Zeitraum wird bekanntgegeben und ist online unter Digitalen Amtstafel ersichtlich.