— Demokratie & Mitbestimmung —

Aktuelle Volksbegehren:
Eintragungswoche Juni 2026

 

Im Eintragungszeitraum vom 15. bis 22. Juni 2026 können folgende Volksbegehren unterzeichnet werden:

  • Karfreitag-Feiertag für Alle
  • Polizei - kritischer Personalmangel
  • Wahlpflicht (Nationalratswahl / Bundespräsidentenwahl)
  • GRATIS Verhütung
  • Transparenz im Parlament

Eintragungszeiten im Marktgemeindeamt

Stimmberechtigte Bürger:innen können ihre Stimme persönlich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises in jedem Gemeindeamt (z. B. im Marktgemeindeamt St. Stefan im Rosental) abgeben:

Montag, 15.06. 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 16.06. 08:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 17.06. 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 18.06. 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 19.06. 08:00 bis 16:00 Uhr
Montag, 22.06. 08:00 bis 16:00 Uhr

Hinweis: Am Wochenende, 20. und 21. Juni, findet keine persönliche Eintragung am Gemeindeamt statt.

Online-Unterzeichnung

Sie müssen nicht extra aufs Amt kommen.
Die Unterstützung ist rund um die Uhr direkt von zuhause aus online möglich. Sie benötigen dafür lediglich Ihre ID Austria.

Wichtiger Hinweis

Wer für eines dieser Volksbegehren bereits im Vorfeld eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann im Eintragungszeitraum keine Unterschrift mehr leisten. Diese Unterstützungserklärung zählt bereits als gültige Eintragung.

Hintergrund: Was ist ein Volksbegehren?

Ein Volksbegehren ist ein offizieller Antrag von Bürger:innen an den Nationalrat, ein Gesetzgebungsverfahren zu einem bestimmten Thema einzuleiten. Der Prozess läuft in zwei Phasen ab:

1. Das Einleitungsverfahren: Zuerst müssen mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Wird diese Hürde genommen, kann beim Bundesministerium für Inneres (BMI) der Antrag auf die tatsächliche Eintragungswoche gestellt werden.

2. Die Eintragungswoche: Das Volksbegehren liegt bundesweit zur Unterschrift auf. Erreicht es insgesamt 100.000 Unterschriften (inklusive der zuvor abgegebenen Unterstützungserklärungen), muss sich der Nationalrat verpflichtend mit dem Thema befassen.

Wer darf unterschreiben?

Jede:r österreichische Staatsbürger:in, die/der zum Stichtag das Wahlrecht besitzt.

Laufende Verfahren unterstützen

Neben der aktuellen Eintragungswoche befinden sich ständig weitere Volksbegehren im Einleitungsverfahren. Auch diese können Sie jederzeit online via ID Austria oder persönlich auf jedem Gemeindeamt unterstützen.

Hier finden Sie die aktuelle Zusammenstellung aller aktiven Volksbegehren beim BMI