Gemeinderatsbeschlüsse: Photovoltaikförderung und Turnsaaltarife

In der Sitzung des Gemeinderates am 29. April 2024 wurden folgende Änderungen in Bezug auf die Photovoltaikförderung sowie Tarifanpassungen für die Nutzung des Turnsaals der Mittelschule beschlossen.
Beide Änderungen treten mit 01.06.2024 in Kraft.

Die Änderungen in der Photovoltaikförderung sind wie folgt festgelegt worden:
- Photovoltaikanlage NEU: € 20,00 je m² Kollektorfläche (Obergrenze € 600,00 = 30 m²)
- Photovoltaikanlage - Balkonkraftwerk: € 5,00 je m² Kollektorfläche
- Photovoltaikanlage - Kollektorentausch: € 5,00 je m² Kollektorfläche (Obergrenze € 150,00 = 30 m²); Bestehende Anlage muss mindestens 13 Jahre alt sein.

Personen, die bereits eine Photovoltaikanlage installiert haben, jedoch noch keine Gemeindeförderung beantragt haben, werden dringend gebeten, dies bis zum 30. Mai zu erledigen. Für Förderanträge, die nach diesem Datum eingehen, gilt automatisch der neue Tarif, selbst wenn das alte Antragsformular verwendet wird.

Des Weiteren wurde beschlossen, den Tarif für die Nutzung des Turnsaals der Mittelschule anzupassen:
Die Gebühr beträgt € 36,00 Euro pro Stunde. Bei Buchung eines Abonnements für mindestens 10 Einheiten reduziert sich der Tarif auf € 29,00 pro Stunde.
Diese Änderungen gelten ab dem 1. Juni, mit Ausnahme von bestehenden schriftlichen Vereinbarungen für das laufende Schuljahr.

 


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