Liebe St. Stefanerinnen und St. Stefaner!
Wir hoffen, dass Sie die Unwetter der letzten Tage gut überstanden haben.
Die Aufräumarbeiten sind in vollen Gange und wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Arbeiten je nach Priorität gereiht sind.
DANKE!
Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Feuerwehrleuten und freiwilligen Helfern, die ihre Freizeit für das Gemeindewohl opfern und zu jeder Uhrzeit bereit sind zu Helfen!
Feststellung einer Katastrophe (BH SO LADKS-148929/2020-4)
Gemäß § 4 iVm. §2 Abs. 1 des Stmk. Katastrophenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 62/1999 idgF. wird im Sinne des §1 Abs. 2 festgestellt, dass sich im Bereich der Gemeinden Feldbach, Gnas, St. Stefan/R., Jagerberg und Paldau eine Katastrophe im Sinne des gegenständlichen Gesetzes ereignet hat und somit die Bestimmungen dieses Gesetzes zur Anwendung zu bringen sind.
Die Bevölkerung wird ersucht, den Anweisungen der Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und die eintreffenden Rettungs- und Hilfskräfte nicht zu behindern.
Schäden im Gemeindegebiet:
Kontaktieren Sie bitte bei allen Schäden Vizebgm. Fritz Pferschi 0664 88 52 49 34 bezgl. Gemeindestraßen, Hangrutschungen, etc.
Privatschadensausweis:
Sollte bei Ihnen ein Schaden im Vermögen über € 1.000 entstanden sein, sollten sie einen Privatschadensausweis beantragen.
Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch
- Hochwasser
- Erdrutsch
- Vermurung
- Erdbeben
- Orkan
- Hagel etc.
entstanden sind.
Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.
Sie können den Antrag mit Hilfe des Online-Formulars von zu Hause aus oder im Gemeindeamt einbringen.
Der Privatschadensausweis wird an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt und wiederum abhängig von der Schadensursache an die zuständigen Sachverständigen bei der Baubezirksleitung, Bezirksforstinspektion, Abteilung 7 oder Abteilung 14 bzw. an allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige weitergeleitet, die eine Schadensschätzung durchführen werden.
Folgende Unterlagen werden vom Eigentümer für die Meldung benötigt:Name, Adresse, Telefonnummer
- AMA Betriebsnummer (falls vorhanden)
- Bankverbindung
- Grundstücksnummer (scheint im Gemeindeamt auf)
Weiters empfehlen wir Fotos des Katastrophenschadens zu machen, es der Versicherung zu melden und sofern bereits vorhanden Rechnungen oder Angebote auf Grund des Schadens aufzuwahren.
Bürgermeister Johann Kaufmann, eh.