Standesamt & Staatsbürgerschaft
Das Standesamt begleitet Sie bei den wichtigsten Stationen Ihres Lebens. Von der Geburt über die Eheschließung bis hin zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite.
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Trauungen: nach Vereinbarung
1. Eheschließung & Trauungsorte
Wählen Sie den passenden Rahmen für Ihren besonderen Tag. In St. Stefan im Rosental bieten wir Ihnen verschiedene Räumlichkeiten und exklusive Plätze für Ihre standesamtliche Trauung.
Trauungssaal St. Stefan
Trauungssaal Glojach
Rosarium - FreizeitparkDie Niederschrift muss persönlich von beiden Verlobten vorgenommen werden und ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig.
- Geburtsurkunde & Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass bei Ausländern)
- Nachweis des Wohnsitzes (falls kein Hauptwohnsitz in Österreich)
- Nachweis akademischer Grade oder Standesbezeichnungen
- Bei Vorehen: Heiratsurkunden & rechtskräftige Auflösungsnachweise
- Bei Kindern: Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder
- Bundesgebührenpauschale: 74,00 € (mit ausländ. Schriften: 193,00 €)
- Trauung während der Dienstzeit: 5,45 € | Außerhalb: 10,90 €
- Heiratsurkunde & Niederschrift: 4,20 €
- Trauung außerhalb der Amtsräume: 54,50 €
- Exklusivtrauung (Aufpreis): 380,00 €
2. Ausstellung von Urkunden
Egal ob Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde oder Sterbeurkunde – das Standesamt stellt Ihnen offizielle Dokumente aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) aus.
Kosten & Gebühren für Urkunden:
- Urkunde (Geburt, Ehe, Tod): € 11,00 (Bundesgebühr) + € 2,10 (Verwaltungsabgabe) = Gesamt € 11,40 pro Ausfertigung.
- Hinweis: Dier Erstausstellung der Geburtsurkunde ist bis zum 2. Geburtstag des Kindes ist gebührenfrei.
3. Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist das einzige offizielle Dokument, das den Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft rechtlich einwandfrei beweist.
- Volljährige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für sich selbst.
- Die jeweiligen gesetzlichen Vertreter (z.B. für Minderjährige).
- Online-Antrag (via ID Austria): ca. € 13,00
- Persönliche Ausstellung (inkl. Niederschrift): € 62,30
- Hinweis: Die Erstausstellung eines Nachweises bis zum 2. Geburtstag des Kindes ist gebührenfrei.
4. Namensänderungen
Im Zuge eines Personenstandsfalles / Standesamt
- Nach der Hochzeit:
Die Wahl eines gemeinsamen Familiennamens direkt bei der Trauung ist nach österreichischem Recht gebührenfrei. - Nach einer Scheidung (Wiederannahmeerklärung):
Die Rückkehr zum früheren Familiennamen (z.B. Mädchenname) kostet € 21,00 + € 6,40. - Kindesnamensrechtliche Erklärung:
Gesetzliche Änderung des Kindesnamens (z.B. bei nachträglicher Eheschließung der Eltern) kostet € 21,00 + € 6,40.
Hinweis: Kinder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen dieser Namensänderung persönlich zustimmen.
Behördliche Namensänderung (Wunschname)
Ein solcher Antrag auf einen freien Wunschnamen (ohne direkten Personenstandsfall) ist direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) einzubringen.
Ihre Ansprechpartner im Standesamt
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