Das Projekt „Grün über den Winter“ wurde von der Landwirtschaftskammer und dem Jagdschutzvereinsobmann für Landwirtschaft, Jagd und Klima ausgearbeitet und von Kammerrat Gottfried Macher dankenswerterweise im Landwirtschaftsausschuss vorgestellt.
Jene Landwirte die als Zwischenfrucht z.B. nach Getreide eine Gründüngung mit mindestens zwei winterharten Früchten anbauen und diese bis 1. März des Folgejahres stehen lassen, sollen dafür einen Zuschuss erhalten.
Die Vorteile des Projektes sind, dass die begrünten Flächen dem Wild Äsung und Deckung geben, wodurch weniger Schaden im Wald entsteht und auch die Anzahl an Wildunfällen geringer werden soll. Weiters wird CO2 gebunden, was wiederum eine gute Aktion gegen dem Klimawandel ist. Darüber hinaus, wird Wasser zurückgehalten und Abschwemmungen werden reduziert.
Vom Gemeinderat wurde, auf Antrag des Landwirtschaftsausschusses, folgende Eckpunkte für die Förderung „Grün über den Winter“, mehrheitlich beschlossen:
Die Landwirte können die Förderung für ihre Flächen im Zeitraum von November bis Dezember im Gemeindeamt, unter Vorlage des Mehrfachantrages, beantragen.
Die Begrünung muss mindestens bis zum 1. März aufrecht sein.
Eine Kontrolle sowie Genehmigung des Ansuchens, erfolgt von der örtlichen Jägerschaft Anfang März.
Die Förderhöhe errechnet sich aus dem nicht abgeholten Jagdpachtschilling dividiert durch die gesamt genehmigten Flächen, jedoch maximal € 50,00 pro Hektar.
Dadurch kommt es zu einer jährlichen Anpassung des Fördersatzes.
Es besteht kein Anspruch auf den Zuschuss, wenn bereits für dasselbe Grundstück bzw. dieselbe Fläche eine Grünlandpflege, beantragt wurde.
Auch die bereits seit Jahren etablierte Gemeindeeigene Grünlandförderung, ist eine Bereicherung für den Erhalt unserer Kulturlandschaft.
Beantragungszeitraum 01.03. – 30.09. des laufenden Jahres
Gemeinderat Engelbert Uller
Obmann Landwirtschaftsausschuss