Im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 können
folgende Volksbegehren unterzeichnet werden:
- ECHTE Demokratie - Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- GIS Gebühren NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Nehammer muss weg
Marktgemeindeamt St. Stefan im Rosental:
Montag 17.04. von 8 - 16 Uhr
Dienstag 18.04. von 8 - 20 Uhr
Mittwoch 19.04. von 8 - 16 Uhr
Donnerstag 20.04. von 8 - 16 Uhr
Freitag 21.04. von 8 - 16 Uhr
Montag 24.04. von 8 - 16 Uhr
Unterschrieben werden kann online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich unter Vorlage gültigen Lichtbildausweis in jedem Gemeindeamt.
Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt.
Weiters darf auf der folgenden Seite auf die Übersicht der aktuellen Volksbegehren hingewiesen werden. Diese Volksbegehren befinden sich noch im Einleitungsverfahren (Sammeln von mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen bzw. Unterschriften).
Was ist ein Volksbegehren?
Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:
1. Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Proponentinnen und Proponenten eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesministerium für Inneres einbringen. Das Volksbegehren selbst kommt dann somit zustande.
2. Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.
Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterstützen. Es besteht die Möglichkeit die beim BMI registrierten Volksbegehren online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt zu unterstützen.
Zusätzlich können Sie während des Eintragungszeitraums mit längeren Öffnungszeiten bei jedem Gemeindeamt Ihre Unterschrift für das jeweilig aktuelle Volksbegehren leisten. Alles, was sie dazu benötigen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.