Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 30. November 2023 online beantragt werden. Einkommensschwache Haushalte in der Steiermark sollen durch diesen einmaligen Zuschuss in Höhe von € 400,00 finanziell unterstützt werden.
Folgende Haushalte sind berechtigt den Zuschuss zu erhalten:
- Haushalte, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung bezogen haben.
- Haushalte, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung bezogen haben.
- Haushalte, die in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben.
- Haushalte, die den nachfolgend angeführten Förderungsvoraussetzungen entsprechen.
Förderungsvoraussetzungen:
- Volljährigkeit
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 1. Jänner 2023
- Haushaltsnettoeinkommen unter € 40.045,00 im Jahr 2022
Automatische Auszahlung:
Fördernehmer:innen, die in die Kategorien 1 bis 3 fallen, bekommen die Förderung automatisch überwiesen. Es ist keine Antragstellung notwendig.
Antragstellung:
Für Fördernehmer:innen der Kategorie 4 erfolgt die Antragstellung mittels dem Online-Formular des Landes Steiermark. Alternativ besteht auch die Möglichkeit sich an des Bürgerservice-Team der Gemeinde zu wenden. Die Mitarbeiterinnen unterstützen gerne bei der Antragstellung.
Das Onlineformular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss steht ab dem 07. August 2023 am Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung.
Die gesamte Richtline für die Gewährung des Wohn- und Heizkostenzuschusses des Bundes in der Steiermark kann mit folgendem Link heruntergeladen werden.