Heizkostenzuschuss Land Steiermark 2023/24

Das Land Steiermark gewährt Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, und nachfolgend angegebene Voraussetzungen erfüllen, einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00.

Anspruchsberechtigt sind alle seit 01. September 2023 in der Steiermark mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, die keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben und deren monatliches Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.

Einkommensgrenzen

  • bei 1-Personen-Haushalt: € 1.392,–
  • bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,–
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind € 418,–

Das Einkommen wird wie folgt berechnet: Bei Bezug von 14 Bezügen (Gehalt, Pension usw.) = Netto-Monatseinkommen mal 14 dividiert durch 12.
Als anrechenbares Einkommen gilt: Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Pension oder Rente, div. Sonderzahlungen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe sowie Kranken- bzw. Rehabilitationsgeld, Alimentationszahlungen, Lehrlingsentschädigung, Ausgedinge und weiteres.
Für die vollständige Aufstellung verweisen wir auf die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.

Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt gmeldeten Personen
  • bei minderjährigen Kindern: Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
  • bei Kontoinhabern: die Kontonummer 

Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes kann auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes noch bis 31.10.2023 angesucht werden. Alle Informationen dazu findet man unter diesem Link

Bei Fragen gibt Ihnen unser Bürgerservice Team gerne Auskunft!
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