Die Marktgemeinde St. Stefan im Rosental bietet verschiedene Unterstützungsmodelle für ansässige Wirtschaftsbetriebe an. Ziel ist es, Investitionen zu fördern, Neugründungen zu erleichtern und Fachkräfte zu stärken.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten sowie die entsprechenden Richtlinien und Antragsformulare.
Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Kommunalsteuerförderung
Förderung für die Beschäftigung in folgenden Bereichen:
Start-up-Förderung (Jungunternehmer)
Voraussetzung: Die Gewerbeanmeldung darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.
Art der Förderung: Zuschuss für die Miete der Büroräume in den ersten drei Jahren (bis max. 50 m²):
| 1. Jahr: | € 4,50 / m² |
| 2. Jahr: | € 2,50 / m² |
| 3. Jahr: | € 1,50 / m² |
Erforderliche Unterlagen: Gewerbeanmeldung, Mietvertrag, Einzahlungsnachweis, Bankverbindung.
Beantragung: Schriftliches Ansuchen an das Marktgemeindeamt.
Zinsenzuschuss
Gefördert werden Investitionen von Unternehmen (Gewerbe, Industrie, Tourismus, Handel, Landwirtschaft) mit Betriebsstätte in St. Stefan.
Kredithöhe:
Bis max. € 40.000,00
Zinsenzuschuss:
3 % p. a. für max. 5 Jahre
Förderwürdige Projekte: Neugründungen, Produktentwicklung, Qualitätsverbesserung, Produktivitätssteigerung, Umweltschutz & Energieeffizienz.
Wirtschaftsservice-Stelle
Marktgemeinde St. Stefan im Rosental
[T] 03116 8303 126
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Gemeinsam aufblühen, WIR SCHAFFEN Zukunft!




