Förderungen für Wirtschaftsbetriebe

Die Marktgemeinde St. Stefan im Rosental bietet verschiedene Unterstützungsmodelle für ansässige Wirtschaftsbetriebe an. Ziel ist es, Investitionen zu fördern, Neugründungen zu erleichtern und Fachkräfte zu stärken.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten sowie die entsprechenden Richtlinien und Antragsformulare.

Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kommunalsteuerförderung

Förderung für die Beschäftigung in folgenden Bereichen:

Start-up-Förderung (Jungunternehmer)

Voraussetzung: Die Gewerbeanmeldung darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.

Art der Förderung: Zuschuss für die Miete der Büroräume in den ersten drei Jahren (bis max. 50 m²):

1. Jahr: € 4,50 / m²
2. Jahr: € 2,50 / m²
3. Jahr: € 1,50 / m²

Erforderliche Unterlagen: Gewerbeanmeldung, Mietvertrag, Einzahlungsnachweis, Bankverbindung.

Beantragung: Schriftliches Ansuchen an das Marktgemeindeamt.

Zinsenzuschuss

Gefördert werden Investitionen von Unternehmen (Gewerbe, Industrie, Tourismus, Handel, Landwirtschaft) mit Betriebsstätte in St. Stefan.

Kredithöhe:
Bis max. € 40.000,00

Zinsenzuschuss:
3 % p. a. für max. 5 Jahre

Förderwürdige Projekte: Neugründungen, Produktentwicklung, Qualitätsverbesserung, Produktivitätssteigerung, Umweltschutz & Energieeffizienz.

Verfahren: Anträge können bei den ansässigen Banken eingebracht werden. Die Vergabe erfolgt nach Prüfung durch den Gemeindevorstand. Es besteht kein Rechtsanspruch.

ZUM ANTRAGSFORMULAR

Wirtschaftsservice-Stelle

Marktgemeinde St. Stefan im Rosental

[T] 03116 8303 126

[E] Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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