Jagdpacht-Entgelt

Alle Grundbesitzer von Grundstücken in St. Stefan im Rosental haben die Möglichkeit, ihr anteiliges Jagdpachtentgelt gemäß den Bestimmungen abzuholen. Der Auszahlungszeitraum erstreckt sich über sechs Wochen, ungefähr von Ende Juni bis Anfang August, und die Abholung erfolgt im Marktgemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten. Der genaue Zeitraum wird bekanntgegeben und ist online unter Digitalen Amtstafel ersichtlich.

Wird das Jagdpachtentgelt nicht bis zum letzten Tag abgeholt, verfällt der Anspruch für das laufende Jahr zugunsten der Marktgemeinde. Das Geld wird dann zweckgebunden für die Instandhaltung von Wegen und Straßen verwendet.

Das Jagdpachtentgelt beträgt € 2,00 pro Hektar. Zusätzlich wird gemäß Gemeinderatsbeschluss eine Manipulationsgebühr von € 1,50 einbehalten.


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