Alle Grundbesitzer von Grundstücken in St. Stefan im Rosental haben die Möglichkeit, ihr anteiliges Jagdpachtentgelt gemäß den Bestimmungen abzuholen. Der Auszahlungszeitraum erstreckt sich über sechs Wochen, ungefähr von Ende Juni bis Anfang August, und die Abholung erfolgt im Marktgemeindeamt während der Parteienverkehrszeiten. Der genaue Zeitraum wird bekanntgegeben und ist online unter Digitalen Amtstafel ersichtlich.