Gerade in der Winterzeit ist es wichtig, dass alle gemeinsam dazu beitragen, die Straßen sicher und befahrbar zu halten. Der Winterdienst hat für die Marktgemeinde hohe Priorität, denn eine sichere Nutzung der Straßen ist für alle Verkehrsteilnehmer von großer Bedeutung.
Verkehrssicherungspflicht und Winterdienst
Die Verkehrssicherungspflicht, einschließlich der Räum- und Streupflicht, ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Winterdienst bedeutet jedoch nicht, dass Straßen und Gehsteige rund um die Uhr „besenrein“ und gestreut sein müssen – ein Anspruch, der bei einem umfangreichen Straßennetz von etwa 150 Kilometern auch nicht realisierbar wäre.
Der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental ist es jedoch ein großes Anliegen, im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit jene Gefahren schnellstmöglich zu beseitigen, die infolge winterlicher Glätte für Verkehrsteilnehmer bestehen. Die Arbeiten erfolgen in der Reihenfolge des aktuellen Räum- und Streuplans der Gemeinde, der auf unserer Website eingesehen und heruntergeladen werden kann:
Pflichten der Anrainer laut StVO § 93
Welche Pflichten Sie als Anrainer haben, ist im § 93 der StVO geregelt. Diese umfassen unter anderem:
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Reinigung und Streuung von Gehsteigen und Gehwegen:
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Gehsteige und Gehwege, die sich innerhalb von 3 Metern zur Liegenschaft befinden, müssen von Schnee und Verunreinigungen befreit sowie bei Glätte gestreut werden.
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In der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr ist die durchgehende Sicherheit zu gewährleisten.
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Wo keine Gehwege vorhanden sind, gilt diese Verpflichtung für einen 1 Meter breiten Streifen am Straßenrand.
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Pflichten bei Fußgängerzonen und Wohnstraßen:
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In Straßen ohne Gehsteige ist ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häuserfronten freizuhalten und zu streuen.
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Entfernung von Schneewächten (Schneeansammlungen auf Dächern) und Eisbildungen:
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Anrainer sind verpflichtet, Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude oder Verkaufshütten zu entfernen.
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Die genauen Details zu den Pflichten können Sie dem genannten Paragraphen entnehmen. -> § 93 StVO 1960 (Straßenverkehrsordnung 1960) - JUSLINE Österreich
Wichtige Hinweise zur Verkehrssicherheit
Wir möchten alle Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass Winterreifen und eine den Straßenverhältnissen angepasste Fahrweise – wie etwa Geschwindigkeitsreduktion bei Glättegefahr – ebenfalls erheblich zur Verkehrssicherheit beitragen.
Gemeinsam für sichere Straßen
Die Marktgemeinde St. Stefan im Rosental hofft auf eine gute Zusammenarbeit im Winter, damit im Gemeindegebiet wieder eine sichere und gefahrlose Nutzung der Gehsteige, Gehwege und öffentlichen Straßen erfolgen kann.