Aktuelle Volksbegehren März 2025

Im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 können
folgende Volksbegehren unterzeichnet werden:

Eintragungszeit
Marktgemeindeamt St. Stefan im Rosental:
Montag 31.03. von 8 - 16 Uhr
Dienstag 01.04. von 8 - 20 Uhr
Mittwoch 02.04. von 8 - 16 Uhr
Donnerstag 03.04. von 8 - 16 Uhr
Freitag 04.04. von 8 - 16 Uhr
Montag 07.04. von 8 - 16 Uhr


Unterschrieben werden kann online mittels ID Austria (Handy-Signatur) oder Bürgerkarte oder persönlich unter Vorlage gültigen Lichtbildausweis in jedem Gemeindeamt.
Wer bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt. 
Weiters darf auf der folgenden Seite auf die Übersicht der aktuellen Volksbegehren hingewiesen werden. Diese Volksbegehren befinden sich noch im Einleitungsverfahren (Sammeln von mindestens 8.401 Unterstützungserklärungen bzw. Unterschriften).


Was ist ein Volksbegehren?

Ein Volksbegehren ist der Antrag von BürgerInnen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten:

1. Wurde eine ausreichende Zahl an Unterstützungserklärungen (zumindest 8.401) getätigt, so können die Proponentinnen und Proponenten eines Volksbegehrens jederzeit einen Einleitungsantrag beim Bundesministerium für Inneres einbringen. Das Volksbegehren selbst kommt dann somit zustande.

2. Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist und dem Nationalrat zur Behandlung weitergeleitet werden kann, sind 100.000 Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) erforderlich.

Jeder wahlberechtigte österreichische Staatsbürger kann Volksbegehren unterstützen. Es besteht die Möglichkeit die beim BMI registrierten Volksbegehren online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte oder persönlich in jedem Gemeindeamt zu unterstützen.

Zusätzlich können Sie während des Eintragungszeitraums mit längeren Öffnungszeiten bei jedem Gemeindeamt Ihre Unterschrift für das jeweilig aktuelle Volksbegehren leisten. Alles, was sie dazu benötigen, ist ein amtlicher Lichtbildausweis.


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