Informationsabend Kindergarten- und Kinderkrippe

Informationsabend für das Betreuungsjahr 2026/2027
am Dienstag, den 13. Jänner 2026
um 19 Uhr im Kindergarten.

An diesem Abend bekommen Sie wichtige Informationen zum Kinderportal und den Rahmenbedingungen. Sie treffen auf das Kinderbetreuungsteam und können die Räumlichkeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen kennenlernen.
Der Bedeutung der Erziehung und Bildung im Kleinkindalter wurde in den letzten Jahren nach pädagogischer und psychologischer Erkenntnis ein immer höherer Wert beigemessen. Die Aufgabe der Kinderbetreuungseinrichtung ist es, die gesamte Entwicklung des Kindes zu fördern und familienergänzend zu wirken.
Durch das vielseitige Bildungsangebot erhält das Kind eine ganzheitliche Förderung im Hinblick auf seinen weiteren Lebensweg. Im Zuge dessen wird es auf die Anforderungen der Schule vorbereitet.
In unsere Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung werden Kinder bis zum Schuleintritt aufgenommen. Sofern Plätze frei sind, können auch während des Betriebsjahres Kinder aufgenommen werden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, bitten wir Sie, auch am Informationsabend teilzunehmen.

Die Reihung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Hauptwohnsitz in St. Stefan im Rosental
  • verpflichtendes Kindergartenjahr
  • Betreuungsbedarf aufgrund beruflicher und/oder sozialer familiärer Verhältnisse
  • Geschwisterkinder
  • vorhandene Mumps-Masern-Röteln Impfung
  • Bei Kindern, die in St. Stefan im Rosental nicht ihren Hauptwohnsitz haben: Zustimmung der Hauptwohnsitzgemeinde der Kostenübernahme

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind halbtags (max. 6 Stunden ab Öffnungszeit) oder ganztags (8 bis max. 10 Stunden) anzumelden.
Seit dem Kindergarten-/Krippenjahr 2024/2025 haben Eltern von Kindern aus Halbtagsgruppen auch die Möglichkeit, ihr Kind zum Mittagessen anzumelden.

Der Kindergartenbesuch ist im letzten Jahr vor der Einschulung (geboren 02.09.2020 bis 01.09.2021) halbtags verpflichtend und gratis.

Für alle jüngeren Kinder sowie für die Ganztagesbetreuung der Pflichtkindergartenkinder gilt die Sozialstaffel des Landes Steiermark.
Der Antrag für eine mögliche Reduktion des monatlichen Betrages muss von 24. März bis spätestens 30. Juni auf der Marktgemeinde St. Stefan im Rosental gestellt werden.


Dieses Dokument, sowie die Anmeldung und Preise, finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage der Gemeinde oder des Landes Steiermark.
Zusätzlich wird ein Materialkostenbeitrag monatlich über die Marktgemeinde vorgeschrieben. Für die Abrechnung vom Mittagessen wird im September eine Akontozahlung vereinbart.

Ihr Kind hat selbstverständlich die Möglichkeit, den Kindergarten bzw. die Kinderkrippe an einem Schnuppertag kennenzulernen. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Sollten Sie am Informationsabend nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte über die Plattform Kinderportal  an oder geben Sie Montag bis Donnerstag, zwischen 8 und 11 Uhr, unter der Telefonnummer 03116 8503 501 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Bescheid.

Der Weg zum Kinderbetreuungsplatz
  1. Anmeldung über die Plattform Kinderportalhttps://kinderportal.stmk.gv.at/ords/r/app/kinderportal/home
  2. Auf die Zu- bzw. Absage warten.
  3. Sobald Sie eine Zusage über das Portal erhalten haben, laden Sie bitte die Anmeldeunterlagen herunter oder holen Sie diese – nach Terminvereinbarung – im Kindergarten oder im Gemeindeamt ab.
  4. Die vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen im Kindergarten abgeben. 

Kindergartenleitung Marlene Winkler und das Kindergartenteam



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