Sie haben die Möglichkeit Ihr Wahlrecht wie folgt auszuüben
- am Sonntag, 22.03.2020 in folgenden Wahllokalen
Wahlsprengel 1: St. Stefan im Rosental von 07:15 bis 13:00 Uhr im Marktgemeindeamt
Wahlsprengel 2: Frauenbach – Maiersdorf von 07:30 bis 12:00 Uhr in der Rosenhalle
Wahlsprengel 3: St. Stefan Nord von 07:30 bis 12:00 Uhr im Wirtshaus Kölli
Wahlsprengel 4: St. Stefan Ost von 07:30 bis 12:00 Uhr im Marktgemeindeamt
Wahlsprengel 5: St. Stefan Süd von 07:30 bis 12:00 Uhr in der Rosenhalle - Vorgezogene Stimmabgabe / 2. Wahlterminmöglichkeit
Weiters gibt es die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe am Freitag, 13. März 2020, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Marktgemeindeamt für alle wahlberechtigten Bürger. - mit Wahlkarte
Sollten Sie an beiden Wahlterminen (13.03. und 22.03.2020) verhindert sein, kann auch mittels Wahlkarte gewählt werden.
- Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten sind bis spätestens 18. März 2020, schriftlich oder bis spätestens 20. März 2020, 12:00 Uhr, mündlich bei der Gemeinde, zu stellen.
Dies hat entweder persönlich zu erfolgen oder mittels ausgefülltem unterschriebenen Antrag inkl. Ausweisnummer oder Kopie des Ausweises sowie zusätzlich eine Vollmacht für Angehörige.
- Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht zulässig.
Identitätsfeststellung
Achtung wie auch bei den vorangegangenen Wahlen MUSS sich jede Wählerin und jeder Wähler mit einem Lichtbildausweis ausweisen.