Heizkostenzuschuss Land Steiermark

Heizperiode 2025/2026

Das Land Steiermark gewährt Personen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, und nachfolgend angegebene Voraussetzungen erfüllen, einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00.

Anspruchsberechtigt sind alle seit 1. September 2025 in der Steiermark mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen,
die keinen Anspruch auf Wohnunterstützung in der Heizsaison haben und deren monatliches Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt.

Einkommensgrenzen

  • bei 1-Personen-Haushalt: € 1.661,-
  • bei Ehepaaren bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,–
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende, im Haushalt lebende Kind € 498,–

Das Einkommen wird wie folgt berechnet: Bei Bezug von 14 Bezügen (Gehalt, Pension usw.) = Netto-Monatseinkommen mal 14 dividiert durch 12.
Als anrechenbares Einkommen gilt: Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Pension oder Rente, div. Sonderzahlungen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe sowie Kranken- bzw. Rehabilitationsgeld, Alimentationszahlungen, Lehrlingsentschädigung, Ausgedinge und weiteres.
Für die vollständige Aufstellung verweisen wir auf die Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.

Für die Beantragung erforderliche Unterlagen:

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen
  • bei minderjährigen Kindern: Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
  • bei Kontoinhabern: die Kontonummer

Bei Fragen gibt Ihnen unser Bürgerservice Team gerne Auskunft!
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